Für das Gartenjahr wurden vom Vorstand 20 Gemeinschaftsstunden, plus 2 zusätzliche Stunden für das Sommerfest, festgelegt. Jede Stunde hat einen Wert in Höhe von 50,00 €, die bei nicht Erbringen als Strafgebühr in Rechnung gestellt werden. Genauso wird die Strafgebühr fällig, wenn Zählerstände verspätet gemeldet werden oder die Stundenkarte verspätet abgegeben wird.
Gewächshäuser: Das Aufstellen von Gewächshäusern setzt gemäß § 34 Abs. 9 voraus, dass hierzu eine schriftliche Vereinbarung mit dem Antragsteller und dem Gt.- Verein erfolgt. Die hierzu vom Stadtverband Do. Gartenvereine e.V. erstellten Formulare/ Anträge liegen dem Vorstand vor. Mit Kenntnisnahme und Unterzeichnung ist dieses dann an den Vorstand zurück zu führen. Nach Gegenzeichnung des Vorstandes bekommt der Antragsteller eine Durchschrift zur offiziellen Genehmigung. Wichtig ! ist die Beachtung des § 24 Abs. 9 unserer Gartensatzung.
Die Ablagerung von Strauchschnitt ,Laub usw. im Vogelgehölz wird laut Weisung der Gartenfachberaterin bis auf Weiteres eingestellt und ist daher ab sofort ( 03.10.2012 ) nicht mehr erlaubt.
Wir bitten alle Gartenfreundinnen und Gartenfreunde nachdrücklich, dieses Verbot zu beachten.
Der Vorstand